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   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71   

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https://dejure.org/1972,4433
Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71 (https://dejure.org/1972,4433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.06.1972 - 79/71 (https://dejure.org/1972,4433)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1972 - 79/71 (https://dejure.org/1972,4433)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alo Heinemann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71
    Nachdem er Kenntnis vom Erlaß des zu einem analogen Fall, der Rechtssache 23/69, ergangenen Urteils erhalten hatte, erinnerte der Kläger in einem Schreiben an die Generaldirektion Personal und Verwaltung vom 6. Januar 1971 an seine früheren Eingaben und äußerte die Ansicht, das bezeichnete Urteil erlaube wohl, die Prüfung seines Falles abzuschließen.

    2. Mit einem hilfsweise gestellten, zweiten Antrag begehrt der Kläger die Verurteilung der Kommission zur Leistung von Schadensersatz, und zwar - nach dem Vorbild der Rechtssache 23/69 (Slg. 1970, 547) - in Form der Gewährung einer ungekürzten Rente mit der Vollendung des 55. Lebensjahrs.

    Der behauptete Schaden ergibt sich nämlich in Wahrheit nicht aus dem genannten Bescheid, sondern - wie in der Rechtssache 23/69 - aus der verspäteten Berichtigung falscher Auskünfte, die den Kläger zum Ausscheiden aus dem Dienst veranlaßt haben, d. h. aus einem Sachverhalt, der im April 1968 bzw. bis zum Zeitpunkt des Erlasses der Entlassungsverfügung im Juni 1968 gegeben war.

    b) Hinsichtlich der Begründetheit des Schadensersatzanspruches, der - wie gesagt - nach dem Vorbild der Rechtssache 23/69 auf die Zuerkennung einer ungekürzten Rente vom 55. Lebensjahr an gerichtet ist, scheint der weitere Gang der Untersuchung nach jenem Verfahren mit Deutlichkeit vorgezeichnet zu sein.

    Das ist einmal die Tatsache, daß der Kläger, anders als die Klägerin des Verfahrens 23/69, nicht unmittelbar nach Mitteilung der geänderten Rechtsansicht zur Frage der Pensionsregelung seine Wiederverwendung im Dienst der Kommission verlangt hat.

    Damit aber steht nach dem Vorbild der Rechtssache 23/69 der Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs in der Form der Gewährung einer unge kürzten Rente vom 55. Lebensjahr an nichts im Wege.

  • EuGH, 28.05.1970 - 19/69

    Richez-Parise u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71
    Demnach muß der erste Antrag als unzulässig zurückgewiesen werden, und dies, ohne daß auf einen weiteren, von der Kommission vorgebrachten Einwand, den der Rechtskraft des Urteils der Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Slg. 1970, 325), noch eingegangen wird.
  • EuGH, 17.02.1972 - 40/71

    Richez-Parise / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71
    Dies soll nun zwar nach den eigenen Einlassungen des Klägers nicht bedeuten, es sei zwischen den Parteien des Verfahrens eine Vereinbarung über die Verlängerung der Klagefrist getroffen worden (was nach der einschlägigen Rechtsprechung - 10/67, 24/69, 40/71, 79/70, Slg. 1967, 195; Slg. 1970, 145; Slg. 1972, 73; Slg. 1972, 689 - tatsächlich nicht möglich ist).
  • EuGH, 14.04.1970 - 24/69

    Nebe / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71
    Dies soll nun zwar nach den eigenen Einlassungen des Klägers nicht bedeuten, es sei zwischen den Parteien des Verfahrens eine Vereinbarung über die Verlängerung der Klagefrist getroffen worden (was nach der einschlägigen Rechtsprechung - 10/67, 24/69, 40/71, 79/70, Slg. 1967, 195; Slg. 1970, 145; Slg. 1972, 73; Slg. 1972, 689 - tatsächlich nicht möglich ist).
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